Aktuell bietet die KfW neue bzw. verbesserte Förderungen für einbruchhemmende bzw. einbruchschützende Maßnahmen als Nachrüstprodukte nach DIN 18104 . So werden nun auch Förderprogramme für das nachträgliche Sichern vorhandener Fenster und Türen angeboten. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Grundlage:
Sie können einen Einbruchschutz - Investitionszuschuss (Programm 455-E) beantragen. Für den Zuschuss steht jährlich eine festgelegte Summe an Fördermitteln zur Verfügung. Wenn diese Mittel aufgebraucht sind, können für den restlichen Zeitraum (bis Jahresende) keine weiteren Zuschüsse bewilligt werden - dies ist dann erst wieder im nächsten Förderzeitraum möglich. Wer frühzeitig seinen Antrag einreicht, hat somit bessere Chancen eine Bewilligung zu erhalten.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit anstatt eines Zuschusses auch einen günstigen Kredit zu bekommen, um somit Einbruchschutzmaßnahmen zu finanzieren - dies ist möglich über das Programm "Altersgerecht Umbauen - Kredit 159".
Welche Förderung ist möglich:
Bei einer Investition von bis zu 1000€ werden seitens der KfW 20% der förderfähigen Kosten als Zuschuss ausgezahlt - für alles, was über die 1000€ an Investitionskosten hinausgeht, erfolgt eine Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 10%.
Dies bedeutet, dass Sie für eine Investition von 1000€ einen Zuschuss von 200€ durch die KfW bekommen. Bei einer Investition von 3000 Euro wären es z.B. 400 Euro Zuschuss (= 200 € Zuschuss für die ersten 1000€ der Investition und dann nochmal 10% für die restlichen 2000 Euro, macht insgesamt 400 Euro).
Um eine KfW-Förderung in Bezug auf Einbruchschutzmaßnahmen zu erhalten, müssen die Investitionskosten mindestens 500 Euro betragen - pro Antrag werden max. 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.
Was wird nun gefördert:
- Einbau und die Nachrüstung von Sicherungen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z.B. durch Panzerriegel, Mehrfachverriegelungen, Türspione, Bandseitensicherungen etc.)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (Pilzkopfverriegelungen, abschließbare Fenstergriffe, Aufschraubprodukte zum Nachrüsten, Bandsicherungen, Zusatzschlösser, einbruchhemmende Schutz - Folien etc.)
- zusätzlich sind bestimmte Nebenarbeiten bzw. deren Nebenkosten förderfähig und dürfen ebenfalls angesetzt werden (hierzu erhalten Sie direkt von der KfW direkte und konkrete Vorgaben)
Vorgehensweise - mit der Schreinerei Grupe GmbH in 5 Schritten zum Fördermittel gelangen:
1. Sie suchen sich aus der Übersicht der KfW-Förderprodukte Ihr individuelles Förderprodukt aus, indem Sie hier klicken
2. Sie registrieren sich direkt online im KFW - Zuschussportal mit der "Registrierung für Neukunden" - klicken Sie hier
3. Im nächsten Schritt stellen Sie den Antrag, indem Sie sich im KFW - Zuschussportal einloggen und auf "Zuschuss jetzt beantragen" klicken. Machen Sie nun Ihre Angaben - z.B. wer den Zuschuss erhalten soll, um welche Art von Immobilie es sich handelt etc. Am Ende Ihrer Antragsstellung müssen Sie noch Ihre Identität nachweisen, was bei der KfW entweder durch eine "Video-Identifizierung" erfolgt (nähere Informationen erhalten Sie hier), oder per Postident auf einer Postfiliale.
Bei weitergehenden Fragen zur Antragstellung erreichen Sie die KFW direkt uner der kostenfreien Servicenummer 0800/ 5399002
4. Nach dem Erhalt der Zusage können Sie dann mit dem Vorhaben starten - wichtig: der Handwerker darf nicht anfangen, bevor Ihnen die Zusage vorliegt.
5. Nach Durchführung der Einbruchsicherungen reichen Sie dann die Rechnung(en) direkt im Zuschussportal ein (Menupunkt "Rechnungen" und danach "Auszahlung beantragen" gefolgt von "Erste Rechnung hochladen"), um somit die Auszahlung des Zuschusses einzuleiten. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die KFW dauert bis zu 2 Wochen und nach Ende der Prüfung erfolgt dann die Auszahlung normalerweise zum nächsten Monatsende auf das von Ihnen im Antrag genannte Konto.
Natürlich ist immer vorausgesetzt, dass Sie den Antrag bei der KfW richtig/ einwandfrei stellen, antragsberechtigt sind und seitens der KfW noch genügend Fördermittel vorhanden sind bzw. am Ende der Antragsprüfung eine Genehmigung Ihres Förderantrages erfolgt.
Sollten Sie noch weitergehende Fragen zu der hier angesprochenen Thematik haben, dann rufen Sie uns bitte an - oder schicken Sie Ihre Nachricht per Mail an: post@einbruchschutz-frankfurt-wiesbaden-darmstadt.de
Damit unsere Mitarbeiter direkt erkennen, dass Sie eine KfW - Förderung wünschen, weisen Sie uns bitte explizit darauf hin, um dann gemeinsam das weitere Vorgehen abklären können.